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OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 14 Abs. 1
Lagerplatz im Wohngebiet - Lagerplatz; Bauwich; Nutzungsverbot; Beseitigungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lagerplatz; Bauwichvorschriften; Wohngebiet; Nutzungsverbot
Verfahrensgang
- VG Bremen, 21.04.1994 - 1 V 4/94
- OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 150.93
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
Auszug aus OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94
Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Nutzung erst nach ihrer Aufnahme genehmigungspflichtig geworden ist oder aber offenkundig genehmigungsfähig ist (OVG Bremen, B. v. 27.12.1993 - 1 B 150/93; B. v. 4.8.1989 - 1 B 65/89). - OVG Bremen, 04.08.1989 - 1 B 65/89
Verbot der Nutzung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung als Erweiterungsfläche …
Auszug aus OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94
Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Nutzung erst nach ihrer Aufnahme genehmigungspflichtig geworden ist oder aber offenkundig genehmigungsfähig ist (OVG Bremen, B. v. 27.12.1993 - 1 B 150/93; B. v. 4.8.1989 - 1 B 65/89).
- VGH Bayern, 07.07.2014 - 20 CS 14.1179
Beschwerde und Anschlussbeschwerde; Darlegungspflicht; Untersagung einer nicht …
Deshalb ist es für den Adressaten einer Sammlungsuntersagung ohne weiteres erkennbar, dass er die von ihm aufgestellten Container entfernen muss (vgl. zur Untersagung der Nutzung eines Lagerplatzes BayVGH, U.v. 15.5.1986 - 2 B 85.1080 - BRS 46 Nr. 200, OVG Bremen B.v. 22.6.1994 - 1 B 61/94 - juris). - VGH Bayern, 09.02.2015 - 20 ZB 14.1578
Untersagung einer gewerblichen Sammlung
Deshalb ist es für den Adressaten einer Sammlungsuntersagung ohne weiteres erkennbar, dass er die von ihm aufgestellten Container entfernen muss (vgl. zur Untersagung der Nutzung eines Lagerplatzes BayVGH, U.v. 15.5.1986 - 2 B 85.1080 - BRS 46 Nr. 200, OVG Bremen B.v. 22.6.1994 - 1 B 61/94 - juris).". - VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung
Es geht um die Wahrung des Wohnfriedens; auch darum, unzumutbare Störungen abzuwehren (vgl. insoweit OVG für Land Nordrein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2359/89 - Beschluss vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 - zitiert nach juris: dies für einen Lagerplatz verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 -, BRS 56 Nr. 2.1.1.). - VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20 Zwar wäre eine Entfernungsanordnung in Bezug auf die Wohnwagen grundsätzlich ebenfalls von der Nutzungsuntersagung umfasst, denn die unzulässige Nutzung besteht gerade in der Aufstellung der Wohnwagen auf dem Grundstück (vgl. BayVGH BRS 46 Nr. 200; OVG Bremen BRS 56 Nr. 211), jedoch liegt die zwangsvollstreckungsrechtlich insoweit erforderliche Präzisierung der Handlungspflichten des Eigentümers und eine damit korrespondierende Zwangsmittelandrohung (Ersatzvornahme) gegenüber dem Eigentümer nicht vor, sodass eine Duldung seitens der Antragstellerin im Sinne eines Gewährenlassens der Entfernung der Wohnwagen derzeit nicht erforderlich ist.
- VG Neustadt, 02.09.2004 - 4 L 2027/04
Ersatzvornahme statt Zwangsgeld bei nicht anders durchsetzbarer Handlungspflicht
Bei einem auf einen Lagerplatz bezogenen Nutzungsverbot besteht daher die Besonderheit, dass es die Verpflichtung zur Beseitigung der rechtswidrig gelagerten Gegenstände beinhaltet (…vgl. Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO Rheinland-Pfalz, Stand Februar 2003, § 81 Rdnr. 70; OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 - , BRS 56 Nr. 211; Bay.VGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - 2 B 85.1080 - , BRS 46 Nr. 200).