Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7703
OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94 (https://dejure.org/1994,7703)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.06.1994 - 1 B 61/94 (https://dejure.org/1994,7703)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 (https://dejure.org/1994,7703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 14 Abs. 1
    Lagerplatz im Wohngebiet - Lagerplatz; Bauwich; Nutzungsverbot; Beseitigungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lagerplatz; Bauwichvorschriften; Wohngebiet; Nutzungsverbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 150.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Nutzung erst nach ihrer Aufnahme genehmigungspflichtig geworden ist oder aber offenkundig genehmigungsfähig ist (OVG Bremen, B. v. 27.12.1993 - 1 B 150/93; B. v. 4.8.1989 - 1 B 65/89).
  • OVG Bremen, 04.08.1989 - 1 B 65/89

    Verbot der Nutzung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung als Erweiterungsfläche

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Nutzung erst nach ihrer Aufnahme genehmigungspflichtig geworden ist oder aber offenkundig genehmigungsfähig ist (OVG Bremen, B. v. 27.12.1993 - 1 B 150/93; B. v. 4.8.1989 - 1 B 65/89).
  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 20 CS 14.1179

    Beschwerde und Anschlussbeschwerde; Darlegungspflicht; Untersagung einer nicht

    Deshalb ist es für den Adressaten einer Sammlungsuntersagung ohne weiteres erkennbar, dass er die von ihm aufgestellten Container entfernen muss (vgl. zur Untersagung der Nutzung eines Lagerplatzes BayVGH, U.v. 15.5.1986 - 2 B 85.1080 - BRS 46 Nr. 200, OVG Bremen B.v. 22.6.1994 - 1 B 61/94 - juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 20 ZB 14.1578

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung

    Deshalb ist es für den Adressaten einer Sammlungsuntersagung ohne weiteres erkennbar, dass er die von ihm aufgestellten Container entfernen muss (vgl. zur Untersagung der Nutzung eines Lagerplatzes BayVGH, U.v. 15.5.1986 - 2 B 85.1080 - BRS 46 Nr. 200, OVG Bremen B.v. 22.6.1994 - 1 B 61/94 - juris).".
  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Es geht um die Wahrung des Wohnfriedens; auch darum, unzumutbare Störungen abzuwehren (vgl. insoweit OVG für Land Nordrein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2359/89 - Beschluss vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 - zitiert nach juris: dies für einen Lagerplatz verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 -, BRS 56 Nr. 2.1.1.).
  • VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Zwar wäre eine Entfernungsanordnung in Bezug auf die Wohnwagen grundsätzlich ebenfalls von der Nutzungsuntersagung umfasst, denn die unzulässige Nutzung besteht gerade in der Aufstellung der Wohnwagen auf dem Grundstück (vgl. BayVGH BRS 46 Nr. 200; OVG Bremen BRS 56 Nr. 211), jedoch liegt die zwangsvollstreckungsrechtlich insoweit erforderliche Präzisierung der Handlungspflichten des Eigentümers und eine damit korrespondierende Zwangsmittelandrohung (Ersatzvornahme) gegenüber dem Eigentümer nicht vor, sodass eine Duldung seitens der Antragstellerin im Sinne eines Gewährenlassens der Entfernung der Wohnwagen derzeit nicht erforderlich ist.
  • VG Neustadt, 02.09.2004 - 4 L 2027/04

    Ersatzvornahme statt Zwangsgeld bei nicht anders durchsetzbarer Handlungspflicht

    Bei einem auf einen Lagerplatz bezogenen Nutzungsverbot besteht daher die Besonderheit, dass es die Verpflichtung zur Beseitigung der rechtswidrig gelagerten Gegenstände beinhaltet (vgl. Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO Rheinland-Pfalz, Stand Februar 2003, § 81 Rdnr. 70; OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94  - , BRS 56 Nr. 211; Bay.VGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - 2 B 85.1080 - , BRS 46 Nr. 200).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht